Eine Maßnahme kann nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen getauscht werden.
Ein Maßnahmentausch (Maßnahmenpool und Bonusmaßnahmen) ist in der Regel nur vor dem Zwischenbericht möglich, wenn in der originalen Maßnahme noch keine oder sehr geringe Tätigkeiten umgesetzt wurden. Die KEM Region muss den Maßnahmentausch anhand des Dokuments „Formular Maßnahmenänderung“ bei der KPC darlegen und VOR einem Tausch um Genehmigung ansuchen.
Wenn sich finanzielle Parameter von Maßnahmen inhaltlich geringfügig ändern (Verschiebung von Kosten zwischen Arbeitspaketen oder Maßnahmen, Verschiebung zwischen Kostengruppen…) muss keine Meldung erfolgen. Wichtig dabei ist jedoch, dass es keine Änderungen bei den Leistungsindikatoren an sich gibt.
Kostenerhöhungen sind ausgeschlossen, Kostenkürzungen können erfolgen.
Kann eine Maßnahme nicht wie geplant umgesetzt werden, muss sie abgebrochen werden. Die finanzielle Beteiligung an den bis zum Abbruch entstandenen Kosten wird aliquot gekürzt.